F. Dick
für den Hausschlachter
Das Viehschussgerät darf nur von Personen über 18 Jahre mit Sachkundenachweis nach 1099/2009/EG benutzt werden, die mit der Handhabung, dem Einsatz und den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind sowie beim Arbeiten mit dem Viehschussgerät auftretende Gefahren erkennen können und zuverlässig arbeiten.
+++ab 18 Jahre, Altersnachweis ist erforderlich+++